Kurzantwort
Ein Datenschutzbeauftragter wird regelmäßig notwendig, wenn umfangreich personenbezogene Daten verarbeitet werden, besondere Datenkategorien im Spiel sind oder das Geschäftsmodell systematisch Überwachung, Scoring oder datengetriebene Abläufe nutzt.
Typische Auslöser
Viele Unternehmen prüfen zuerst nur die Kopfzahl. In der Praxis sind CRM, Bewerberdaten, Newsletter, Tracking, Gesundheitsdaten, Videoüberwachung, Beschäftigtendaten und Auftragsverarbeitung oft wichtiger als eine starre Zahl.
Was Unternehmen dokumentieren sollten
Die Entscheidung sollte schriftlich begründet werden. Wenn kein Datenschutzbeauftragter benannt wird, braucht es trotzdem Verantwortliche, Prozesse, Verzeichnis, Dienstleisterprüfung und einen Weg für Betroffenenrechte.
Prüfliste
- Verarbeitungen und Datenarten erfassen
- besondere Kategorien und Überwachung prüfen
- interne Zuständigkeit festlegen
- Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren