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FAQ · Auftragsverarbeitung

Wann brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Immer dann, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, also Cloud, Buchhaltung, Support, Recruiting oder Marketing. Ohne Vertrag ist die Verarbeitung formell unzulässig.

Aktualisiert
21. September 2026
Quelle
Art. 28 DSGVO

Kurzantwort

Jeder Dienstleister, der Daten nach Ihren Weisungen verarbeitet, braucht einen Vertrag nach Artikel 28. Reine Lieferanten ohne Datenzugriff fallen nicht darunter, bei Tool-Anbietern mit Admin-Zugriff gilt die Pflicht aber praktisch immer.

Was der Vertrag regeln muss

Zweck und Dauer, Datenarten, technische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Drittlandübermittlungen, Lösch- und Rückgabepflichten sowie Kontrollrechte sind Pflichtbestandteile. Vorschlagtexte der Anbieter sind zu prüfen, nicht nur zu unterschreiben.

Kurzer Prüfweg

Für jedes neue Tool drei Fragen: Welche Daten fließen, wer hat Zugriff, wo wird verarbeitet. Aus den Antworten ergibt sich, ob AV-Vertrag, Drittlandklärung oder gar keine Einführung nötig ist.

Prüfliste

  • Tools mit Datenzugriff auflisten
  • fehlende AV-Verträge anfordern
  • Unterauftragnehmer und Speicherorte prüfen
  • Neueinführungen vor Freigabe prüfen

Weitere Einordnung

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72-Stunden-Frist

Wann muss eine Datenschutzpanne gemeldet werden?

Bei einem Risiko für Rechte und Freiheiten betroffener Personen muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde grundsätzlich binnen 72 Stunden geprüft und vorbereitet werden.