Kurzantwort
Die Frist beginnt mit dem Eingang der Anfrage und beträgt einen Monat. Bei hohem Aufwand darf der Verantwortliche um zwei weitere Monate verlängern, muss das aber innerhalb des ersten Monats begründen und mitteilen.
Was die Antwort enthalten muss
Zur Auskunft gehören verarbeitete Daten, Zwecke, Empfänger, Speicherdauer oder Kriterien, sowie Herkunft der Daten, wenn sie nicht beim Betroffenen erhoben wurden. Die Auskunft ist in der Regel kostenfrei.
Warum Prozesse entscheiden
Anfragen kommen über Formular, E-Mail oder telefonisch und an jede Abteilung. Ohne Meldeziel, Fristüberwachung und Vorlagen läuft die Frist still ab, genau das ist der häufigste behördlich gerügte Fehler.
Prüfliste
- zentralen Eingangskanal für Anfragen festlegen
- Fristverfolgung und Verantwortliche benennen
- Antwortvorlagen für Auskunft und Verlängerung vorbereiten
- Identitätsprüfung dokumentieren