FAQ Datenschutz FAQ

FAQ · Datenschutzerklärung

Welche Angaben muss eine Datenschutzerklärung enthalten?

Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauern, Betroffenenrechte und bei Drittlandtransfer die Garantien. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Erklärung unvollständig.

Aktualisiert
21. September 2026
Quelle
Art. 13 DSGVO

Kurzantwort

Artikel 13 verlangt die Information bereits bei Erhebung der Daten: Identität des Verantwortlichen, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, berechtigte Interessen, Empfängerkategorien, Speicherdauer, Rechte der Betroffenen und Kontaktweg für Anfragen.

Wo Erklärungen veralten

Neue Tracking-Tools, Formulare, Chatbots oder Newsletter-Anbieter ändern die Datenverarbeitung, ohne dass die Erklärung mitzieht. Genau diese Differenz zwischen Technik und Text ist der häufigste Befund bei Website-Prüfungen.

Sauberer Unterhalt

Die Erklärung wird aus dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gespeist und bei jedem neuen Tool gegengelesen. Cookie-Hinweis und Consent-Logik müssen zur Erklärung passen, nicht umgekehrt.

Prüfliste

  • Pflichtangaben nach Art. 13 abgleichen
  • eingesetzte Tools mit der Erklärung abgleichen
  • Betroffenenrechte und Kontaktweg prüfen
  • bei jeder Tool-Einführung nachziehen

Weitere Einordnung

Verwandte Datenschutzfragen

72-Stunden-Frist

Wann muss eine Datenschutzpanne gemeldet werden?

Bei einem Risiko für Rechte und Freiheiten betroffener Personen muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde grundsätzlich binnen 72 Stunden geprüft und vorbereitet werden.