Kurzantwort
Artikel 13 verlangt die Information bereits bei Erhebung der Daten: Identität des Verantwortlichen, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, berechtigte Interessen, Empfängerkategorien, Speicherdauer, Rechte der Betroffenen und Kontaktweg für Anfragen.
Wo Erklärungen veralten
Neue Tracking-Tools, Formulare, Chatbots oder Newsletter-Anbieter ändern die Datenverarbeitung, ohne dass die Erklärung mitzieht. Genau diese Differenz zwischen Technik und Text ist der häufigste Befund bei Website-Prüfungen.
Sauberer Unterhalt
Die Erklärung wird aus dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gespeist und bei jedem neuen Tool gegengelesen. Cookie-Hinweis und Consent-Logik müssen zur Erklärung passen, nicht umgekehrt.
Prüfliste
- Pflichtangaben nach Art. 13 abgleichen
- eingesetzte Tools mit der Erklärung abgleichen
- Betroffenenrechte und Kontaktweg prüfen
- bei jeder Tool-Einführung nachziehen