Kurzantwort
Die DSGVO stuft Verstöße in zwei Kategorien: bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes und bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent, je nachdem, welche Pflicht verletzt wurde. Maßgeblich sind unter anderem Art, Schwere und Dauer des Verstoßes.
Was im Alltag häufiger trifft
Den meisten Unternehmen entstehen zuerst Kosten durch behördliche Auskunfts- und Prüfverfahren, Pflichten zur Umstellung von Prozessen und beschädigte Kundenbeziehungen, lange bevor ein Spitzenbußgeld droht.
Wie sich das Risiko senkt
Nachvollziehbare Dokumentation, gepflegte Dienstleisterverträge, funktionierende Betroffenenprozesse und geschulte Mitarbeitende sind genau die Abwägungskriterien, mit denen Aufsichtsbehörden den Einzelfall bewerten.
Prüfliste
- Verarbeitungen und Rechtsgrundlagen dokumentieren
- Betroffenenanfragen fristgerecht beantworten
- Dienstleisterverträge und TOM nachweisen
- Meldewege für Vorfälle festlegen