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FAQ · Intern oder extern

Interner Mitarbeiter oder externer Datenschutzbeauftragter: was passt zu wem?

Ein interner Beauftragter kennt das Geschäft, ein externer bringt Werkzeuge, Aktualität und Unabhängigkeit mit. Entscheidend sind Ressourcen, Interessenkonflikte und wie schnell Wissen ausgebaut wird.

Aktualisiert
21. September 2026
Quelle
Art. 38 DSGVO

Kurzantwort

Beide Wege sind zulässig. Der Beauftragte darf keine Aufgaben übernehmen, die zu einem Interessenkonflikt mit seiner Beratungsfunktion führen, etwa wenn er gleichzeitig eigene Verarbeitungszwecke festlegt.

Typische Grenzen der Internlösung

Geschäftsführer, IT-Leitung oder Personal verlieren Zeit, Schulung und fachliche Begleitung. Gesetzliche Änderungen, Fristen und Behördenkontakt lassen sich neben dem Tagesgeschäft selten belastbar halten.

Wann extern sinnvoll ist

Externe Betreuung trägt besonders bei kleineren Teams ohne eigene Rechts- oder IT-Abteilung: feste Kosten, verfügbare Werkzeuge wie Verzeichnis und Audit, ein Ansprechpartner für Betroffene und Behörden.

Prüfliste

  • mögliche Interessenkonflikte prüfen
  • Zeitbedarf für Schulung und Aktualität schätzen
  • Kosten internes Personal gegen externe Betreuung stellen
  • Entscheidung und Begründung dokumentieren

Weitere Einordnung

Verwandte Datenschutzfragen

72-Stunden-Frist

Wann muss eine Datenschutzpanne gemeldet werden?

Bei einem Risiko für Rechte und Freiheiten betroffener Personen muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde grundsätzlich binnen 72 Stunden geprüft und vorbereitet werden.