Kurzantwort
Beide Wege sind zulässig. Der Beauftragte darf keine Aufgaben übernehmen, die zu einem Interessenkonflikt mit seiner Beratungsfunktion führen, etwa wenn er gleichzeitig eigene Verarbeitungszwecke festlegt.
Typische Grenzen der Internlösung
Geschäftsführer, IT-Leitung oder Personal verlieren Zeit, Schulung und fachliche Begleitung. Gesetzliche Änderungen, Fristen und Behördenkontakt lassen sich neben dem Tagesgeschäft selten belastbar halten.
Wann extern sinnvoll ist
Externe Betreuung trägt besonders bei kleineren Teams ohne eigene Rechts- oder IT-Abteilung: feste Kosten, verfügbare Werkzeuge wie Verzeichnis und Audit, ein Ansprechpartner für Betroffene und Behörden.
Prüfliste
- mögliche Interessenkonflikte prüfen
- Zeitbedarf für Schulung und Aktualität schätzen
- Kosten internes Personal gegen externe Betreuung stellen
- Entscheidung und Begründung dokumentieren