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FAQ · Kleinstunternehmen

Braucht auch ein kleines Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Die oft zitierte Grenze von 20 Mitarbeitenden ist keine Freikarte. Auch kleinere Unternehmen benennen einen Beauftragten, sobald ihr Kerngeschäft auf automatisierter Verarbeitung beruht oder sensible Datenkategorien im Spiel sind.

Aktualisiert
21. September 2026
Quelle
Art. 37 DSGVO

Kurzantwort

Unter 20 Mitarbeitenden besteht keine gesetzliche Benennungspflicht nach BDSG, außer besondere Datenkategorien oder Überwachung kommen ins Spiel. Sobald die Schwelle überschritten wird oder Kernaufgaben automatisiert ablaufen, greift die Pflicht trotzdem.

Warum die Grenze trügt

Cloud-Tools, CRM, Bewerbermanagement und Zahlungsdienste verarbeiten personenbezogene Daten in jeder Firmengröße. Die Pflicht hängt an Art und Risiko der Verarbeitung, nicht an der Kopfzahl allein.

Was jetzt sinnvoll ist

Kleine Unternehmen dokumentieren ihre Verarbeitung, prüfen Dienstleister und legen Benennung oder bewusste Verzichtsbegründung schriftlich fest. Beides ist vertretbar, nur nichts davon geht ohne Nachweis.

Prüfliste

  • verarbeitete Datenarten und Tools auflisten
  • Beschäftigtenzahl und besondere Kategorien prüfen
  • Benennung oder Verzicht schriftlich begründen
  • Dienstleister und Auftragsverarbeitung erfassen

Weitere Einordnung

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72-Stunden-Frist

Wann muss eine Datenschutzpanne gemeldet werden?

Bei einem Risiko für Rechte und Freiheiten betroffener Personen muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde grundsätzlich binnen 72 Stunden geprüft und vorbereitet werden.