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FAQ · Videoüberwachung

Ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

Nur unter engen Voraussetzungen. Es braucht einen legitimen Zweck, Verhältnismäßigkeit, Information der Beschäftigten und klare Grenzen bei Dauer, Orten und Auswertung.

Aktualisiert
21. September 2026
Quelle
DSK Orientierungshilfen Videoüberwachung

Kurzantwort

Dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen ist praktisch nie zulässig. Eingangsbereiche, Kassen oder hochwertige Warenlager lassen sich rechtfertigen, Büroarbeitsplätze, Pausen- und Umkleideräume dagegen kaum je.

Was Betriebe nachweisen müssen

Zu dokumentieren sind Zweck, Rechtsgrundlage, Standorte, Speicherdauer, Zugriffsberechtigte und die Information der Betroffenen durch gut sichtbare Hinweise und Einbeziehung der Mitarbeitervertretung, wo eine besteht.

Typische Fehler

Standardkameras ohne Sperrzonen, unklare Löschfristen, Zugriff durch jeden Schlüsselinhaber und still eingerichtete Systeme sind die Befunde, die Aufsichtsbehörden und Gerichte am häufigsten beschäftigen.

Prüfliste

  • Zweck und Alternativen prüfen
  • Standorte und Sperrzonen festlegen
  • Löschfristen und Zugriffe definieren
  • Hinweise und Betriebsvereinbarung dokumentieren

Weitere Einordnung

Verwandte Datenschutzfragen

72-Stunden-Frist

Wann muss eine Datenschutzpanne gemeldet werden?

Bei einem Risiko für Rechte und Freiheiten betroffener Personen muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde grundsätzlich binnen 72 Stunden geprüft und vorbereitet werden.