Kurzantwort
Dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen ist praktisch nie zulässig. Eingangsbereiche, Kassen oder hochwertige Warenlager lassen sich rechtfertigen, Büroarbeitsplätze, Pausen- und Umkleideräume dagegen kaum je.
Was Betriebe nachweisen müssen
Zu dokumentieren sind Zweck, Rechtsgrundlage, Standorte, Speicherdauer, Zugriffsberechtigte und die Information der Betroffenen durch gut sichtbare Hinweise und Einbeziehung der Mitarbeitervertretung, wo eine besteht.
Typische Fehler
Standardkameras ohne Sperrzonen, unklare Löschfristen, Zugriff durch jeden Schlüsselinhaber und still eingerichtete Systeme sind die Befunde, die Aufsichtsbehörden und Gerichte am häufigsten beschäftigen.
Prüfliste
- Zweck und Alternativen prüfen
- Standorte und Sperrzonen festlegen
- Löschfristen und Zugriffe definieren
- Hinweise und Betriebsvereinbarung dokumentieren